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   BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 50/82   

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https://dejure.org/1984,11429
BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 50/82 (https://dejure.org/1984,11429)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1984 - IVb ZR 50/82 (https://dejure.org/1984,11429)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1984 - IVb ZR 50/82 (https://dejure.org/1984,11429)
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  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82

    Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 50/82
    Zu der Frage, ob ein Kläger im Abänderungsverfahren nach § 323 ZPO daran festgehalten werden kann, daß er im Ausgangsverfahren weniger Unterhalt verlangt hat (§ 308 Abs. 1 ZPO) als im Sinne von § 1610 Abs. 1 BGB aus der Sicht des im früheren Prozeß erkennenden Gerichts "angemessen" gewesen wäre, hat der Senat bereits in dem - nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung ergangenen - Urteil vom 11. Januar 1984 (IVb ZR 10/82 - zur Veröffentlichung bestimmt) Stellung genommen.
  • BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60

    Abänderungsklage (§ 323 ZPO)

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 50/82
    Maßgebend dafür war insbesondere die Erwägung, daß in diesen Fällen der Kläger eine Nachforderungsklage nicht erheben kann (BGHZ 34, 110) und es in Anbetracht der Schwierigkeiten der Unterhaltsberechnung grob unbillig wäre, ihn auch nach Eintritt wesentlicher Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse auf einen Teil des vollen Unterhalts zu beschränken.
  • BVerfG, 27.04.1978 - 1 BvR 285/77
    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 50/82
    Auf die in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittene Frage, ob es zur Vermeidung einer Präklusion gemäß § 323 Abs. 2 ZPO notwendig ist, erst im Verlaufe eines vom Gegner angestrengten Berufungsverfahrens entstehende Abänderungsgründe im Wege der unselbständigen Anschlußberufung geltend zu machen (bejahend: OLG Hamm FamRZ 1978, 446 und 1980, 1126; Zöller/Vollkommer ZPO 13. Aufl. § 23 Anm. IV 3; verneinend: OLG Oldenburg FamRZ 1980, 394; OLG Schleswig SchlHA 1982, 42; Göppinger/Wax Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 3223; Hahne FamRZ 1983, 1189, 1193 f), braucht danach nicht eingegangen zu werden.
  • OLG Hamm, 13.08.1980 - 5 UF 108/80
    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 50/82
    Auf die in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittene Frage, ob es zur Vermeidung einer Präklusion gemäß § 323 Abs. 2 ZPO notwendig ist, erst im Verlaufe eines vom Gegner angestrengten Berufungsverfahrens entstehende Abänderungsgründe im Wege der unselbständigen Anschlußberufung geltend zu machen (bejahend: OLG Hamm FamRZ 1978, 446 und 1980, 1126; Zöller/Vollkommer ZPO 13. Aufl. § 23 Anm. IV 3; verneinend: OLG Oldenburg FamRZ 1980, 394; OLG Schleswig SchlHA 1982, 42; Göppinger/Wax Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 3223; Hahne FamRZ 1983, 1189, 1193 f), braucht danach nicht eingegangen zu werden.
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